Artikel 3: Was steht drin?
Artikel 3 des Grundgesetzes regelt die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz. Er hält die Gleichberechtigung von Männern und Frauen fest und verbietet die Benachteiligung wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens sowie der religiösen oder politischen Anschauungen. Ausdrücklich genannt ist zudem, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Die sexuelle Identität taucht im Text bis heute nicht auf.
Queere Bürgerrechtsorganisationen fordern seit Jahrzehnten, den Artikel um genau dieses Merkmal zu ergänzen.
Der Hintergrund
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es kann nur mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat geändert werden. Die Ergänzung scheitert bislang am Widerstand der Unionsfraktion. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) bemüht sich seit Jahren, CDU und CSU von der Notwendigkeit der Grundgesetzänderung zu überzeugen. Auch gibt es die Initiative artikeldrei, die die Ergänzung der Verfassung unterstützt. Der Begriff sexuelle Identität ist bewusst weit gefasst: Er soll sowohl die sexuelle Orientierung als auch die geschlechtliche Identität abdecken, also auch trans und intergeschlechtliche Menschen. Das Bundesverfassungsgericht leitet deren Schutz zwar bereits aus bestehenden Grundrechten ab, eine ausdrückliche Nennung wäre jedoch deutlich verbindlicher.
Mehrere Landesparlamente, darunter Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und das Saarland, haben den Schutz der sexuellen Identität längst in ihre Landesverfassung geschrieben. Inzwischen gilt das für rund die Hälfte der Bundesländer.
International ist Deutschland damit spät dran. Länder wie Schweden, Portugal, Malta, Südafrika und der Kosovo schützen ihre Bürger:innen bereits auf Verfassungsebene vor Diskriminierung wegen der sexuellen Identität.
Artikel 3: Unterstützer:innen
Die Änderung wird von SPD, Grünen und Linken sowie von Teilen der CDU unterstützt, auch die FDP hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf mitgetragen. Zuletzt brachten die Grünen im Oktober 2025 erneut einen Entwurf in den Bundestag ein, nachdem der Bundesrat kurz zuvor eine gleichlautende Initiative beschlossen hatte. Die Vorlage ging in den Rechtsausschuss. Weil für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, bleibt die Zustimmung der Union der entscheidende Faktor.
Viele gesellschaftliche Gruppen unterstützen das Vorhaben. Hier sind in erster Linie queere Bürgerrechtsgruppierungen zu nennen, aber auch die Türkische Gemeinde in Deutschland, Gewerkschaften und Kirchenverbände.
Mehr zum Thema: Im Ratgeber Schwul leben findest du alle Artikel zu Begriffen, Geschichte und Community.


